Gemäß § 863 der Straßenverkehrsunordnung ersetzt eine Kuh beim 1000-Meter-Lauf eine Schafherde – aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Gefällstrecken..
.
Innerorts hingegen haben Autos auf Fußwegen so zu bremsen, dass die Schafsköttel spritzen – selbst wenn die Kuh fliegt:
.
Welche Straßenverkehrsbehörde hier ein Pferd getreten hat, weiß allerdings nur der Geier.
Fotos: Daniel Völpel